Bundesverfassungsgericht
Urteil vom 05.11.2019
Hartz-IV ( SGB II Transferleistungen) Sanktionen, in der bisherigen ausgeführten Form, rechtswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige ausgeführte Sanktionspraxis für rechtswidrig erklärt.
Jahrelang wurde Verfassungsrecht gebrochen.
Als die Ratsfraktion SBIG ( DKP / BIG ) am 19.11.2019 darüber im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit sprechen wollte, wurde der gestellte Dringlichkeitsantrag von der Ratsmehrheit von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen abgelehnt.
Begründung: Die Sache sei nicht dringlich.
Die DKP fordert im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung zum SGB II (Hartz-IV)
Sanktionen verbieten, stattdessen Hilfe leisten!